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Und ausgerechnet in diesem Paragrafen soll jetzt das Recht der Eltern verankert werden, ihren männlichen Säuglingen oder Kindern auch ohne medizinische Notwendigkeit und ohne Angabe von Gründen (religiös, hygienisch oder als Mittel gegen Masturbation) die Vorhaut entfernen zu lassen.
Das ist ein Skandal.
Dieser medizinisch nicht notwendige, schmerzhafte und irreversible Eingriff darf zudem bis zum 6. Monat des Säuglings von einem Nichtmediziner, der keine wirksame Betäubung vornehmen darf, und danach von ÄrztInnen mit Betäubung durchgeführt werden.
Kein Wunder, dass der Bundesverband der Kinder- und JugendärztInnen diesen Eingriff aus ethischen Gründen ablehnt.
Und wer behauptet, dass es zum Wohl des Kindes ist, ohne Vorhaut zu leben, soll doch mal mit Betroffenen reden, von denen nicht wenige traumatisiert sind. Aber deren Stimme wollte ja der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erst gar nicht hören.
Diese neuen Regelungen sollen „Rechtsfrieden“ schaffen, erzeugen aber mehr Rechtsunsicherheit.
Sie verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention, in der sich Deutschland verpflichtet hat, alle
„überlieferten Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.
Und gerade weil die Beschneidung ein jahrtausendealter Brauch ist, aus Zeiten, in denen es noch keine Kinderrechte gab, muss man sie abschaffen.
Meine Organisation TERRE DES FEMMES hat mit einigen anderen Nichtregierungsorganisationen ein zweijähriges Moratorium gefordert, während dessen kein Gesetz und keine Strafbarkeit vorgesehen waren. Während dieser Zeit sollte in Runder Tisch mit ExpertInnen eingesetzt werden, um den jetzt begonnenen Dialog fortzusetzen. Unser Ziel ist es, dass sich Jungen frei für oder gegen Beschneidung entscheiden können, wenn sie selbst entscheidungsfähig sind.
Und ich richte meine Worte nochmals an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Diejenigen, die den Antrag der Bundesregierung unterstützen, müssen wissen, dass sie damit die Strafbarkeit der weltweit geächteten weiblichen Genitalverstümmelung gefährden. Unter den vier Formen der weiblichen Genitalverstümmelung gibt es mindestens zwei, die mit der Jungenbeschneidung verglichen werden können. Das sind das Einritzen der Klitorishaut und das Entfernen der Klitorishaut wie es eine islamische Rechtsschule fordert.
Und schon jetzt gibt es aus Ägypten und Australien Stimmen, die diese Eingriffe, die heute zurecht verboten sind, auch straffrei stellen wollen.
Das dürfen wir nicht zulassen.
Genitale Eingriffe an nichteinwilligungsfähigen Kindern ohne medizinische Indikation sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte – und diese sind nicht teilbar, sie gelten für Mädchen und Jungen.
Kinderrechte sind Menschenrechte.
(Es gilt das gesprochene Wort)
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