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NR. 1299 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 18. Oktober 2006
Stalking: Regierungsentwurf lässt die Opfer im Stich
Zur heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zu den vorliegenden Entwürfen für eine Strafbarkeit von Stalking erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Was lange währt, wird noch lange nicht gut. Über ein Jahr nachdem die rot-grüne Bundesregierung im Juli 2005 einen "Entwurf zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen" vorgelegt hat, debattiert der Rechtsausschuss mit ExpertInnen heute in einer öffentlichen Anhörung einen neuen Entwurf der gleichen Ministerin zur Strafbarkeit von Stalking. Wieder einmal dürfte die Einigung zwischen den beiden Koalitionspartnerinnen auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Denn ungeachtet aller Kritik verweist auch der neue Entwurf die Opfer wieder auf den Privatklageweg – dabei wurde vor allem deshalb ein Straftatbestand gefordert, weil die Opfer mit der bisherigen Lösung nach dem Gewaltschutzgesetz bei Klage und Beweislast auf sich allein gestellt sind. Damit sind sie sehr häufig überfordert. Gerade die, die das Gesetz schützen soll, werden damit vom Gesetz im Stich gelassen.
Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit Stalking auch zu Körperverletzungen, Sexual- und sogar Tötungsdelikten – meist in Fällen ehemaliger Liebesbeziehungen zwischen männlichem Täter und weiblichem Opfer. Oftmals hat der Täter bereits mehrmals vorher gegen Wegweisungen und Kontaktsperren verstoßen – ohne ernsthafte Folgen. Die Opfer brauchen endlich einen effektiven Schutz vor dieser Form von Gewalt. Die von der Bundesregierung geplante "Deeskalationshaft" ist aber nur ein billiger Ausweg, der viel verspricht, aber nichts nutzen wird. Denn erstens bietet er den Opfern keinen nachhaltigen Schutz, zweitens ist unklar, ob und wann er jemals eingesetzt würde und drittens läuft er Gefahr, vom Bundesverfassungsgericht wieder "kassiert" zu werden.
Wir fordern, stattdessen neben einem neuen Gesetz auch die praktische Umsetzung entscheidend zu verbessern. Zu oft wird die Bedrohungssituation von Polizei und RichterInnen nicht richtig erkannt. Schulungen sind dringend nötig, damit die Wahrnehmung dieser Form von Gewalt sich entscheidend verändert. Die bereits jetzt zur Verfügung stehenden Sanktionsmittel müssen endlich angewendet und neue Interventionsmethoden erschlossen werden. Es wurde festgestellt, dass eine frühe Intervention von Seiten der Strafverfolgungsbehörden, dazu gehören zum Beispiel "Gefährderansprachen", in achtzig Prozent der Fälle zu einer Beendigung des Stalkings führten. Auch brauchen die Opfer feste AnsprechpartnerInnen bei Polizei und Justiz. Opferschutz ist weit mehr als die Einführung eines neuen Straftatbestandes, gerade die Union hat das aber noch nie interessiert.
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