Menü
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Psychosoziale Beratungsangebote bei Schwangerschaftsabbrüchen nach medizinischer Indikation ausbauen“ erklären Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Christel Humme, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
Mit Rot-Grün gibt es keine Änderung am Paragrafen 218 StGB. Es gibt allerdings Defizite in der Beratung der Schwangeren. Das gilt insbesondere für alle pränatalen diagnostischen Untersuchungen. Hier sehen wir mit Sorge, dass den Frauen ein stetig wachsendes Angebot präsentiert wird. Damit werden aber auch unnötige Ängste geschürt: Über 97 Prozent aller Kinder kommen gesund auf die Welt. Die wenigsten Krankheiten und Behinderungen sind angeboren. Und vorgeburtliche Therapiemöglichkeiten gibt es kaum.
Wir wollen eine Verbesserung der Aufklärung der Schwangeren vor Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik (PND). Ausdrücklich ist dabei auch das Recht zu respektieren, keine Untersuchungen durchführen zu lassen. Wir wollen Frauen ermutigen, nicht alle PND, die im Angebot ist, durchführen zu lassen. Stattdessen sollen sie in die Lage versetzt werden zu entscheiden, was sie wissen und welche Untersuchungen sie machen lassen wollen. Dabei wollen wir sie mit professioneller Beratung unterstützen.
Beratung ist bei einem pathologischen Befund extrem wichtig. Dann muss die Ärzteschaft den Frauen eine Beratung anbieten, die schon im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben ist. Wir sind aber gegen eine Pflichtberatung der Frauen, da diese eine Bevormundung darstellt, einer vertrauensvollen Beziehung nicht zuträglich ist und dem besonderen Einzelfall der medizinischen Indikation nicht entspricht.
Die von der CDU/CSU geforderte „Klarstellung“ im Paragrafen 218 StGB ist unnötig, das Gesetz ist eindeutig. Nicht etwa eine Behinderung oder Krankheit des Kindes, sondern allein die Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Mutter stellt die Grundlage einer medizinischen Indikation dar. Auch die von der Union vorgeschlagene Einschränkung des Haftungsrechts für Ärztinnen und Ärzte würde nur zu einer Schlechterstellung der Schwangeren gegenüber anderen Patientinnen führen.
Rot-Grün wird die Situation der Betroffenen nicht verschärfen, sondern sie in einer extrem schwierigen Lage mit umfassender Beratung unterstützen. Bundesgesetzlicher Handlungsbedarf besteht nicht. Hierbei sind vor allem die Ärztinnen und Ärzte gefragt.
zurück
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]